Ab 01.01.2026 gilt bundesweit eine einheitliche Regelung für die abgabenrechtliche Behandlung von Trinkgeld.
Trinkgeld bleibt weiterhin lohnsteuerfrei, ist allerdings in der Sozialversicherung beitragspflichtig, dafür werden bundesweit einheitliche Pauschalen eingeführt.
Für das Hotel- und Gastgewerbe wurden folgende Pauschalwerte festgelegt:
Mitarbeiter mit Inkasso
2026 | 65,00 pro Monat |
2027 | 85,00 pro Monat |
2028 | 100,00 pro Monat |
Mitarbeiter ohne Inkasso
2026 | 45,00 pro Monat |
2027 | 45,00 pro Monat |
2028 | 50,00 pro Monat |
Liegen die tatsächlichen Trinkgelder nachweislich unter diesen Werten, können die niedrigeren Werte verwendet werden. Liegt das tatsächliche Trinkgeld über der Pauschale, ist es abgabenfrei.
Diese Regelung ist zu begrüßen, da es damit ab 2026 nicht mehr zu Unklarheiten bezüglich der Behandlung von Trinkgeldern bei Lohnabgabenprüfungen und damit zu Abgabennachforderungen kommen kann.

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