Neue Trinkgeldregelung

von | 17 Okt. 2025 | Allgemein, Personal

Ab 01.01.2026 gilt bundesweit eine einheitliche Regelung für die abgabenrechtliche Behandlung von Trinkgeld.

Trinkgeld bleibt weiterhin lohnsteuerfrei, ist allerdings in der Sozialversicherung beitragspflichtig, dafür werden bundesweit einheitliche Pauschalen eingeführt.

Für das Hotel- und Gastgewerbe wurden folgende Pauschalwerte festgelegt:

 

Mitarbeiter mit Inkasso

2026  65,00 pro Monat
2027  85,00 pro Monat
2028  100,00 pro Monat

Mitarbeiter ohne Inkasso

202645,00 pro Monat
202745,00 pro Monat
202850,00 pro Monat

 

Liegen die tatsächlichen Trinkgelder nachweislich unter diesen Werten, können die niedrigeren Werte verwendet werden. Liegt das tatsächliche Trinkgeld über der Pauschale, ist es abgabenfrei.

Diese Regelung ist zu begrüßen, da es damit ab 2026 nicht mehr zu Unklarheiten bezüglich der Behandlung von Trinkgeldern bei Lohnabgabenprüfungen und damit zu Abgabennachforderungen kommen kann.

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