Der Nationalrat hat am 15. Oktober 2025 eine vorübergehende Erhöhung des Investitionsfreibetrags beschlossen: Für Investitionen ab November 2025 bis inkl. Dezember 2026 können Unternehmen nun 20 % statt bisher 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich als Betriebsausgabe geltend machen.
Noch besser für ökologische Investitionen: Hier steigt der Freibetrag sogar von 15 % auf 22 %.
Was bedeutet das konkret für Sie?
- Die allgemeinen Voraussetzungen bleiben unverändert.
- Die gesetzliche Obergrenze von 1 Mio. € pro Jahr bleibt bestehen – für die meisten KMU ist diese jedoch nicht relevant.
- Auch bereits begonnene Investitionen können anteilig berücksichtigt werden.
- Für Investitionen im November und Dezember 2025 gibt es eine flexible Zuordnungsmöglichkeit zur besseren Nutzung des Freibetrags.
Unser Tipp: Nutzen Sie die erhöhte steuerliche Begünstigung gezielt für geplante Investitionen – insbesondere bei klimafreundlichen Projekten lohnt sich eine genaue Prüfung.
Bei Fragen zur optimalen Nutzung des Investitionsfreibetrags oder zur Investitionsplanung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Wie wir Ihnen helfen können
Der Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick, ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre individuelle Steuerstrategie optimal zu planen.
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