Investitionsfreibetrag ab 01.11.2025 deutlich erhöht

von | 17 Okt. 2025 | Allgemein, Sonderausgaben, Steuern

Der Nationalrat hat am 15. Oktober 2025 eine vorübergehende Erhöhung des Investitionsfreibetrags beschlossen: Für Investitionen ab November 2025 bis inkl. Dezember 2026 können Unternehmen nun 20 % statt bisher 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich als Betriebsausgabe geltend machen.

 

Noch besser für ökologische Investitionen: Hier steigt der Freibetrag sogar von 15 % auf 22 %.

 Was bedeutet das konkret für Sie?

  • Die allgemeinen Voraussetzungen bleiben unverändert.
  • Die gesetzliche Obergrenze von 1 Mio. € pro Jahr bleibt bestehen – für die meisten KMU ist diese jedoch nicht relevant.
  • Auch bereits begonnene Investitionen können anteilig berücksichtigt werden.
  • Für Investitionen im November und Dezember 2025 gibt es eine flexible Zuordnungsmöglichkeit zur besseren Nutzung des Freibetrags.

 

 

Unser Tipp: Nutzen Sie die erhöhte steuerliche Begünstigung gezielt für geplante Investitionen – insbesondere bei klimafreundlichen Projekten lohnt sich eine genaue Prüfung.

Bei Fragen zur optimalen Nutzung des Investitionsfreibetrags oder zur Investitionsplanung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

 

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