Wir wollen Sie nochmals daran erinnern, dass es unbedingt notwendig ist, dass DienstnehmerInnen VOR Arbeitsbeginn angemeldet sind!
In der letzten Zeit überprüft die Krankenkasse im Rahmen von Lohnabgabenprüfungen die genaue Uhrzeit der Anmeldung und vergleicht diese mit dem Arbeitsbeginn laut Arbeitsaufzeichnungen (auch diese müssen unbedingt vorhanden sein!) – auch bei kleinen Stundendifferenzen wird ausnahmslos gestraft.
Diese Strafen können bis zu 1.000€ von der ÖGK und zusätzlich einer Verwaltungsstrafe von der Bezirksverwaltungsbehörde ab 730€ pro DienstnehmerIn ausmachen.
Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang, dass wir eine zeitgerechte Anmeldung nur garantieren können, wenn wir die vollständigen Unterlagen für eine Anmeldung 48 Stunden vor Arbeitsbeginn vorliegen haben.