Änderungen FinanzOnline Login ab 01. Oktober 2025

von | 1 Sep. 2025 | Allgemein

Um das Sicherheitsniveau für Ihren Zugang zu FinanzOnline zu erhöhen, erfolgt der Login künftig mittels 2-Faktor-Authentifizierung (2FA).

Die 2FA basiert auf dem Prinzip von „Wissen“ und „Besitz“: Neben Ihren Zugangsdaten, die Sie wie gewohnt eingeben („Wissen“), müssen Sie einen zusätzlichen Bestätigungscode eingeben, der über ein Gerät generiert wird, das Sie besitzen, beispielsweise Ihr Smartphone („Besitz“).

Wie komme ich zu meinem 2. Faktor?

Am einfachsten funktioniert das mit der ID Austria. Wenn Sie daher bereits eine ID Austria besitzen, steigen Sie damit in Zukunft auch in FinanzOnline ein.

Haben Sie noch keine ID Austria? Dann holen Sie sich jetzt die ID Austria einfach bei einer der vielen Registrierungsbehörden (z.B. Gemeindeämter, Passämter, Magistratischen Bezirksämtern bzw. Bezirkshauptmannschaften, Landespolizeidirektionen) oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Finanzamt.

Wir würden Ihnen empfehlen, unbedingt eine ID Austria zu lösen, denn damit vereinfachen sich diverse Amtswege massiv bzw. sind vor allem in Zukunft einige notwendige Portale wie SVS, www.usp.gv.at etc. nicht anders nutzbar.

Wenn Sie die ID Austria nicht nutzen können, müssen Sie die FinanzOnline 2-Faktor-Authentifizierung auf einem Gerät (z.B. Smartphone, Tablet) einrichten.

Wie richte ich den 2. Faktor ohne ID Austria ein?

Melden Sie sich auf finanzonline.bmf.gv.at mit Ihren Zugangsdaten wie gewohnt an und halten Sie Ihr Smartphone oder Tablet mit einer Authenticator-App bereit, wie beispielsweise Google Authenticator, Microsoft Authenticator, Passwörter (nur Apple) oder WinAuth (nur Windows). Sie können aber auch jede andere Authenticator-App verwenden, die den „TOTP-Standard“ (Time-based One-Time Password) unterstützt.

Nähere Informationen und eine Videoanleitung finden Sie unter www.bmf.gv.at/public/informationen/2fa

Wichtig:

Ab Anfang September werden übrigens Schriftstücke der Finanzbehörde an Unternehmer nur mehr elektronisch über FinanzOnline zugestellt. Es ist daher BESONDERS wichtig, dass Sie Ihr elektronisches Postfach, das Sie bei Ihrer Anmeldung bei FinanzOnline angegeben haben, regelmäßig, zumindest alle 14 Tage kontrollieren, es kann sonst passieren, dass ein Bescheid rechtskräftig wird, der möglicherweise nicht stimmt! Prüfen und aktualisieren Sie daher Ihre E-Mail-Adresse in FinanzOnline und aktivieren Sie die E-Mail-Benachrichtigung.