Der Nationalrat hat vor der Sommerpause noch einige Änderungen beschlossen, über die steuerlich relevanten wollen wir Sie in diesem Newsletter informieren:
- Mitarbeiterprämie NEU
- Pendlereuro
- Normverbrauchsabgabe
- Erhöhung der Umsatzgrenzen für die Basispauschalierung ab 2025
- Änderungen in Zusammenhang mit Grundstückstransaktionen
Mitarbeiterprämie NEU
Die positive Nachricht – es gibt 2025 wieder die Möglichkeit, eine Mitarbeiterprämie auszuschütten – die negative Nachricht, diese ist zwar bis 1.000€ lohnsteuerfrei, unterliegt aber der Sozialversicherung und kostet auch die sonstigen Lohnabgaben (DB etc.). Eine Bestimmung im Kollektivvertrag ist nicht notwendig, wenn die Prämie aber nicht allen Dienstnehmern/nicht im selben Ausmaß gewährt wird, ist eine sachliche Begründung notwendig. Ist ein Mitarbeiter in mehreren Betrieben beschäftigt, kann er auch nur 1.000€ p.a. insgesamt lohnsteuerfrei beziehen. Achtung, die genaue Abrechnung im Rahmen der Sozialversicherung ist unterschiedlich, je nachdem, wie die Prämie gewährt wird.
Pendlereuro
- Der Pendlereuro wird von 2€ auf 6€ pro km erhöht
- Kilometergeld für Motorräder/Fahrräder
- Das am 01.01.25 auf 0,50/km erhöhte Kilometergeld für Fahrräder, Motorfahrräder und Motorräder wird ab 01.07.25 auf 0,25 gesenkt
Normverbrauchsabgabe
KFZ zur Güterbeförderung bis 3.500kg zulässige Gesamtmasse sind ab 01.07.25 von der NOVA befreit, darunter fallen KFZ zur Güterbeförderung mit maximal 3 Sitzen, Kastenwagen und Pritschen.
Erhöhung der Umsatzgrenzen für die Basispauschalierung ab 2025
Es wurden sowohl die Umsatzgrenzen ab 2025 auf 320.000, ab 2026 auf 420.000 (jeweils Vorjahresumsatz), als auch die Höhe der pauschalen Betriebskostensätze (für manche Bereiche) erhöht, die erhöhten Umsatzgrenzen gelten auch im Bereich der Umsatzsteuer für die Vorsteuerpauschale von 1,8%. Der Prozentsatz von 6% an pauschalen Betriebskosten für bestimmte Arten von Einkünften bleibt leider gleich.
Änderungen in Zusammenhang mit Grundstückstransaktionen
In Zukunft kann bei einem Verkauf eines Grundstücks, das umgewidmet wurde, ein Umwidmungszuschlag von 30% bei Berechnung der Immobilienertragsteuer verrechnet werden; dieser Zuschlag ist an Bedingungen gebunden, bitte im Falle eines Verkaufs mit uns reden. Außerdem kommt es zu Änderungen der Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer Kapital- oder Personengesellschaft, die Grundstücke besitzt. Grunderwerbssteuer fällt in Zukunft schon an, sobald 75% der Anteile wechseln (bisher 95%)
Daneben wird es ab 01.01.2026 Änderungen bei der Altersteilzeit und die neue Teilpension geben.