Wichtige Informationen zu Vorauszahlungen auf ESt- und KÖSt

von | 24 Sep 2024 | Steuern

Wenn die festgesetzten Vorauszahlungen auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen — etwa aufgrund des aktuellen Geschäftsgangs oder der neuesten Saldenliste — können Sie diese durch einen begründeten Antrag anpassen lassen. 

 

Bitte beachten Sie: 

Ein solcher Antrag muss bis spätestens 30. September des laufenden Jahres eingereicht werden, da keine Verlängerungsmöglichkeiten bestehen.

Eine Ausnahme besteht für vom Hochwasser betroffene Unternehmen, diese haben bis 31. Oktober Zeit.

Durch die Anpassung können Sie Ihre Liquidität verbessern, indem Sie möglicherweise eine Steuergutschrift erhalten oder die vierte Vorauszahlung verringern oder ganz vermeiden können. 

 

Für eine detaillierte Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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