ORF-Beitrag löst GIS-Gebühren ab. Was Unternehmer wissen müssen

von | 1 Dez 2023 | Sonstiges

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Mit der Abschaffung der GIS-Gebühren mit Ende 2023 wurde gleichzeitig mit 1. Jänner 2024 das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 und damit ein ORF-Beitrag eingeführt. Damit sind ab Jänner 2024 auch kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet,

 

Mit der Abschaffung der GIS-Gebühren mit Ende 2023 wurde gleichzeitig mit 1. Jänner 2024 das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 und damit ein ORF-Beitrag eingeführt. Damit sind ab Jänner 2024 auch kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, diesen zu bezahlen. Die Höhe des ORF-Beitrages richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde welche im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer gewährt wurden. Der ORF-Beitrag beträgt monatlich mindestens EUR 15,30 (zuzüglich einer in manchen Bundesländern vorgeschriebenen Landesabgabe) und erhöht sich je nach Summe der Arbeitslöhne.

Dabei gilt folgende Staffel:

  • Bemessungsgrundlage bis 1,6 Mio. Euro: Ein ORF-Beitrag
  • Bemessungsgrundlage bis 3 Mio. Euro: Zwei ORF-Beiträge
  • Bemessungsgrundlage bis 10 Mio. Euro: Sieben ORF-Beiträge
  • Bemessungsgrundlage bis 50 Mio. Euro: Zehn ORF-Beiträge
  • Bemessungsgrundlage bis 90 Mio. Euro: Zwanzig ORF-Beiträge
  • Bemessungsgrundlage über 90 Mio. Euro: Fünfzig ORF-Beiträge


Sind Privatpersonen an der Adresse des Betriebes oder einer Betriebstätte mit Hauptwohnsitz gemeldet, ist keine gesonderte private Registrierung notwendig, wenn:

  • Es sich um den Betriebsstandort eines kommunalsteuerpflichtigen Unternehmens handelt oder
  • Es sich um Betriebstätten von Unternehmen handelt, die aufgrund Ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind.

Entsprechende Nachweise sind durch das Unternehmen zu erbringen.
Weitere Infos dazu finden Sie unter https://orf.beitrag.at

Alle bisher bei der GIS angemeldeten Unternehmen brauchen nichts tun, sie werden von der GIS per 31.12.2023 abgemeldet und abgerechnet. Kommunalsteuerpflichtige Unternehmen erhalten ab Ende April 2024 Zahlungssaufforderungen von der ORF Beitrags Service GmbH, der Nachfolgegesellschaft der GIS.